Dienstag, 06 September 2016 08:32

Fächer/-verbünde

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Nach Bildungsplan 2016

 

Fächerverbünde

Die neuen Bildungspläne sollen die fachlichen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler umfangreich stärken und damit die Fachlichkeit als Voraussetzung für interdisziplinäres Lernen sicherstellen. Der Ansatz des vernetzten fächerübergreifenden Lernens wird dabei grundsätzlich weiterverfolgt und mithilfe einer detaillierten Verweisstruktur verdeutlicht.

Schulartspezifische Fächerverbünde, die die Durchlässigkeit zwischen den Schularten in der Sekundarstufe I behindern, wurden aufgelöst und in die Einzelfächer zurückgeführt.

Ebenfalls aufgelöst wurde der Fächerverbund "Mensch-Natur-Kultur" der Grundschule. Ab Gültigkeit des weiterentwickelten Bildungsplans wird es drei Fächer geben - Sachunterricht, Kunst / Werken und Musik. Die Fachlichkeit wird damit gestärkt.

Die Vernetzung als besonderes Merkmal der Grundschule wird im Bildungsplan auch künftig berücksichtigt; der ganzheitliche, an der kindlichen Entwicklung orientierte Ansatz der Grundschule kommt weiterhin zum Tragen.

Mit Inkrafttreten des Bildungsplans 2016 zum Schuljahr 2016/2017 beträgt das gemeinsame Zeitvolumen für die Fächer Musik und Kunst / Werken in den Klassen 1 - 4 der Grundschule 13 Stunden. Die vorgesehenen Richtwerte in der Kontingentstundentafel für Musik (sechs Stunden) und für Kunst / Werken (sieben Stunden) dienen der Orientierung. Die konkrete Verteilung der Stunden liegt in der Verantwortung der Schule.

Um der Schule eine Profilierung zu ermöglichen, sind maßvolle Abweichungen von den Richtwerten möglich. Die in der Stundentafel ausgewiesenen Stunden für die beiden Fächer waren Grundlage für die Arbeit der Bildungsplankommissionen. Bei der Verteilung der Stunden muss gesichert sein, dass die im Bildungsplan 2016 vorgesehenen Kompetenzen für die Fächer Musik und Kunst / Werken erreicht werden können. Diese Regelung gilt ausnahmslos für alle Grundschulen.

Fremdsprachenbeginn

Der verbindliche Fremdsprachenunterricht beginnt in der Grundschule ab Klasse 1. An der Rheinschiene wird Französisch unterrichtet, in den anderen Landesteilen Englisch. Es besteht weiterhin die Regelung, dass Schülerinnen und Schüler, die als Fremdsprache in der Grundschule Französisch hatten, im Gymnasium sowie an Realschulen nicht an diese Fremdsprache gebunden sind. An der Gemeinschaftsschule ist die erste Fremdsprache (Pflichtfremdsprache) Englisch.

Die zweite Fremdsprache beginnt mit dem Inkrafttreten der neuen Bildungspläne im Gymnasium, in der Realschule und in der Gemeinschaftsschule einheitlich in Klasse 6. In der Gemeinschaftsschule wird als zweite Fremdsprache Französisch (Wahlpflichtfach) angeboten.

Die erste Pflichtfremdsprache im Gymnasium ist diejenige, die dort in Klasse 5 beginnt und entsprechend der einschlägigen KMK-Vereinbarung mit 22 Jahreswochenstunden in der Sekundarstufe I (Klasse 5-10) ausgestattet ist. Die Entscheidung, welche der Fremdsprachen Englisch, Latein oder Französisch am Gymnasium als 1. bzw. 2. Pflichtfremdsprache ausgewiesen wird, liegt in der Verantwortung der Schule.
Ausnahmen bilden die altsprachlichen Gymnasien und die AbiBac-Schulen, die weiterhin parallel mit zwei Fremdsprachen in der 5. Klasse beginnen können.

Fächer

Wahlpflichtfach "Alltagskultur, Ernährung, Soziales"

Das Wahlpflichtfach "Alltagskultur, Ernährung, Soziales" (AES) für die Werkrealschulen/Hauptschulen, Realschulen und Gemeinschaftsschulen beginnt in Klassenstufe 7. Dieses Fach ist eine Weiterentwicklung der bisherigen Wahlpflichtfächer "Mensch und Umwelt" in den Realschulen, "Gesundheit und Soziales" in den Werkrealschulen/Hauptschulen und des Fächerverbunds "Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit" der Werkrealschule. AES umfasst Themenbereiche, die den Schülerinnen und Schülern in ihrer Lebenswelt begegnen: Esskultur, Konsum, Mode, Design, Wohnen, Werbung, Medien, Gesundheit und Zusammenleben in einer Gesellschaft vielfältiger Lebensstile und Identitäten.

Die Schülerinnen und Schüler entwickeln Einstellungen und Wertehaltungen für eine zukunftsorientierte, verantwortungsbewusste und gesundheitsförderliche Lebensgestaltung. Der sachgerechte und praktische Umgang mit Nahrungsmitteln, die Planung und Zubereitung von Mahlzeiten im Alltag sowie die Gebrauchswerterhaltung im Textilbereich nehmen dabei einen angemessenen Umfang im Fach ein.

Fach "Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung"

Das Fach "Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung", für die Werkrealschulen/Hauptschulen, Realschulen ab Klassenstufe 7, für Gemeinschaftsschulen ab Klassenstufe 7 oder 8 bzw. für die Gymnasien ab Klassenstufe 8, stärkt die ökonomische Bildung der Schülerinnen und Schüler und fördert gezielt den Berufs- und Studienorientierungsprozess. Die Berufs- und Studienorientierung kann und soll jedoch nicht ausschließlich diesem Fach zugeordnet werden. Deshalb ist diese grundsätzlich im Rahmen der Leitperspektive "Berufliche Orientierung" verankert.

Fächerverbund "Biologie, Naturphänomene und Technik" in den Klassen 5 und 6

Der Fächerverbund "Biologie, Naturphänomene und Technik" (BNT) für die Klassen 5 und 6 aller auf die Grundschule aufbauenden allgemein bildenden Schularten enthält neben Schwerpunktthemen der Biologie auch chemische, physikalische und technische Inhalte. Dabei nimmt der Fächerverbund eine Brückenfunktion ein zwischen dem Sachunterricht der Grundschule, der ebenfalls biologische, physikalische, chemische und technische Aspekte beinhaltet, und den später einsetzenden naturwissenschaftlichen Einzelfächern in der Sekundarstufe I.
Neben den integrativen Themenfeldern, die eine motivierende und kindgerechte Heranführung an die später weiterzuführenden Fachdisziplinen ermöglichen, sind für alle Schularten im Bereich Biologie auch fachspezifische Themenfelder eingebunden. Für die Werkrealschule/Hauptschule, Realschule und Gemeinschaftsschule sind zusätzlich eigene Themenfelder für Technik vorgesehen.

Der fachliche Anteil der Einzeldisziplinen verteilt sich gemäß folgendem Schlüssel:

Schularten Summe der      Kontingentstunden Anteil
Biologie
Anteil
Physik
Anteil Chemie Anteil Technik
Werkrealschule 8 4 1 1 2
Realschule 8 4 1 1 2
Gemeinschaftsschule 7 4 1 1 1
Gymnasium 6 4 1 1  

Die pädagogische Umsetzung der Vorgaben des Fächerverbunds kann unterschiedlich erfolgen und obliegt der Verantwortung und Gestaltungsfreiheit der jeweiligen Schule. Das Kultusministerium weist darauf hin, dass die Schule in jedem Fall sicherstellen muss, dass die entsprechenden Bildungsstandards am Ende der jeweiligen Standard-stufe erreicht werden.

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