Montag, 10 April 2017 19:10

Prüfungstypen und Abläufe

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Schulfremden-Prüfung

Werkrealschulabschlussprüfung für Schulfremde

**Zulassung**

* die Abschlussprüfung nicht eher ablegt, als es bei normalem Schulbesuch möglich wäre;
* nicht bereits die ordentliche Werkrealschulabschlussprüfung oder die entsprechende Abschlussprüfung für Schulfremde mit Erfolg abgelegt hat;
* nicht mehr als einmal erfolglos an der ordentlichen Werkrealschulabschlussprüfung oder der entsprechenden Abschlussprüfung für Schulfremde teilgenommen hat;
* keine Hauptschule, Werkrealschule, Realschule, kein Gymnasium, keine Gemeinschaftsschule oder keine Sonderschule mit entsprechendem Bildungsgang besucht.

**Meldung zur Prüfung**

Die Meldung zur Werkrealschulabschlussprüfung für Schulfremde ist bis zum **1. März eines jeden Jahres** an das für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen Staatlichen Schulamts zu richten. Dort wird über die Zulassung entschieden und die Bewerberin bzw. der Bewerber wird einer öffentlichen Schule zur Ablegung der Prüfung zugewiesen. Folgende Unterlagen sind bei der Anmeldung zur Schulfremdenprüfung beizufügen:

[[http://www.kultusportal-bw.de/site/pbs-bw/get/documents/KULTUS.Dachmandant/KULTUS/kultusportal-bw/Gesetze%20Verordnungen%20Formulare%20Merkblätter/Handreichung_Schulfremdenprüfung.pdf|Zur Handreichung (ab S.21)]]
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**Realschulabschlussprüfung für Schulfremde**

**Zulassung**

s. Werkrealschulabschlussprüfung für Schulfremde

**Meldung zur Prüfung**

Die Meldung zur Abschlussprüfung ist bis zum **1. März jeden Jahres** an die für den Wohnsitz des Bewerbers zuständige untere Schulaufsichtsbehörde zu richten; dieses kann eine öffentliche Realschule mit der Durchführung der Abschlussprüfung beauftragen.

http://www.kultusportal-bw.de/,Lde/Startseite/schulebw/Realschulabschlusspruefung+fuer+Schulfremde|Materialien mit Informationen zum Ablauf der Realschulabschlussprüfung 2016 für Schulfremde

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