Realschule 2016

Realschule 2016 (4)

Dienstag, 21 Oktober 2014 12:40

Kontingentstundentafel

Written by

Verhältnis von Kern- und Schulcurriculum

Das Verhältnis von Kern- und Schulcurriculum entspricht 3/4 zu 1/4. Grundlage dieser Berechnung ist eine Unterrichtswochenzahl von 36 Wochen im Schuljahr.

Das Kerncurriculum ist die Summe der verbindlichen Inhalte der Bildungsstandards und kann demnach in 27 Schulwochen bearbeitet werden. Das Schulcurriculum dient der Vertiefung und Erweiterung der inhaltlichen Vorgaben des Bildungsplans und wird von der Schule selbst erarbeitet.

Die Kontingentstundentafeln

Die Kontingentstundentafeln legen fest, welche Fächer unterrichtet werden sollen und bestimmen die Stundenzahl, mit welcher das Fach im jeweiligen Bildungsgang unterrichtet wird. Die Kontingentstundentafeln bildeten eine Grundlage bei der Erstellung der Bildungspläne durch die Bildungsplankommissionen.

 
 
Kontingentstundentafel für die Klassen 5 bis 10 der Realschule
(Verordnung des Kultusministeriums zur Änderung schulrechtlicher Vorschriften vom 19. April 2016)
 
Vorbemerkungen zur Stundentafel:
In Klasse 5 wird ein Basiskurs Medienbildung im Umfang von 35 Unterrichtsstunden durchgeführt, die
aus dem Stundenvolumen der beteiligten Fächer entnommen werden. Die Gesamtlehrerkonferenz und
die Schulkonferenz entscheiden über die am Basiskurs Medienbildung beteiligten Fächer und deren zeit-
lichen Anteil.
 
In den Klassen 8 bis 10 werden für Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilneh-
men, fünf Kontingentstunden Ethik vorgesehen. Die Verteilung der Kontingentstunden in Religionslehre
wird unter Beteiligung der zuständigen kirchlichen Beauftragten festgelegt.
Der Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik (BNT) wird in den Klassen 5 und 6 unterrich-
tet. Die acht Kontingentstunden des Fächerverbunds BNT werden wie folgt verteilt: Biologie vier Stunden,
Physik eine Stunde, Chemie eine Stunde, Technik zwei Stunden.
Der Unterricht in der Pflichtfremdsprache beginnt in Klasse 5.
Die zweite Fremdsprache beginnt für die Schülerinnen und Schüler, die die zweite Fremdsprache wählen,
in Klasse 6 mit zwei Kontingentstunden. Sie kann nur in Klasse 6 begonnen werden.
Wahlpflichtbereich Klasse 7 bis 10: Technik beziehungsweise Alltagskultur, Ernährung, Soziales oder
zweite Fremdsprache mit insgesamt zwölf Kontingentstunden.
Schülerinnen und Schüler, die ab Klasse 5 Französisch als Pflichtfremdsprache haben, müssen ab Klas-
se 6 Englisch als zweite Fremdsprache wählen und ab Klasse 7 als Fach des Wahlpflichtbereichs fortfüh-
ren.
Die Fächer Biologie, Physik, Chemie, Gemeinschaftskunde und Wirtschaft / Berufs-und Studienorientie-
rung beginnen in Klasse 7. Das Fach Geschichte beginnt in Klasse 5 oder 6. Die übrigen Fächer begin-
nen in Klasse 5.
Die Kompetenzanalyse wird verpflichtend in Klasse 8 durchgeführt. Die individuelle Förderung schließt
sich unmittelbar an.
In Realschulen in Grenznähe zu Frankreich werden in den Klassen 5 und 6 Arbeitsgemeinschaften Fran-
zösisch eingerichtet.
Beim Übergang von Grundschülerinnen und Grundschülern mit vier Jahren Französischunterricht in eine
Klasse 5 mit Englisch als Pflichtfremdsprache soll die Überbrückung bis zur möglichen Weiterführung von
Französisch in Klasse 6 ermöglicht werden.
Zur Umsetzung genehmigter bilingualer Züge an Realschulen werden jeder dieser Schulen insgesamt
neun zusätzliche Unterrichtsstunden über die Direktzuweisung zur Verfügung gestellt.
 
kontingent
 

 

 

Dienstag, 21 Oktober 2014 13:23

Die Realschule

Written by

Theoretisch und praktisch fundiert

Die Realschule bereitet ihre Schülerinnen und Schüler insbesondere auf einen gelingenden Über­gang in die Berufswelt bzw. das Berufliche Gymnasi­um vor. Das pädagogische Konzept beinhaltet leistungsdifferenzierte Lernangebote.

Realschule ermöglicht erfolgreiche Abschlüsse

Die Realschule vermittelt vorrangig eine erweiterte allgemeine, aber auch eine grundlegende Bildung. Sie umfasst fünf oder sechs Schuljahre. Sie führt am Ende von Klasse 10 zum Realschulabschluss, bietet künftig aber auch die Möglichkeit, den Hauptschulabschluss am Ende von Klasse 9 zu erwerben.

Das pädagogische Konzept der Realschule

In der Realschule wird das zum Realschulabschluss führende mittlere Niveau sowie das zum Hauptschulabschluss führende grundlegende Niveau unterrichtet.

Die Klassen 5 und 6 werden ab dem Schuljahr 2016/2017 als Orientierungsstufe gestaltet. Die Schülerinnen und Schüler werden gemeinsam unterrichtet und können leistungsdifferenzierte Förderangebote wahrnehmen.

Ab Klasse 7 werden die Schülerinnen und Schüler zielgerichtet auf den Realschulabschluss bzw. auf den Hauptschulabschluss vorbereitet.

 

Mehr Infos:

Kultusministerium

 

Zeitplan des Inkrafttretens des neuen Bildungsplans:

 

inkrafttreten

Dienstag, 06 September 2016 09:02

Der neue Bildungsplan

Written by

Informationen zum neuen Bildungsplan und weiterführende Links:

 

Einführung in den neuen Bildungsplan:

Einführung

 

Der neue Bildungsplan ist einsehbar unter dem Link: Neuer Bildungsplan

Hier unter dem Menüpunkt "Allgemein bildende Schulen" Auswahl "Gemeinsamer Bildungsplan für die Sekundarstufe I"

 

 

 

Leitperspektiven:

 

Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)

Bildung für nachhaltige Entwicklung befähigt Lernende, informierte Entscheidungen zu treffen und verantwortungsbewusst zum Schutz der Umwelt, für eine funktionierende Wirtschaft und eine gerechte Weltgesellschaft für aktuelle und zukünftige Generationen zu handeln. Dies betrifft vor allem die Beachtung der natürlichen Grenzen der Belastbarkeit des Erdsystems sowie den Umgang mit wachsenden sozialen und globalen Ungerechtigkeiten. Dies erfordert verantwortungsvoll eingesetzte Kreativität, intelligente Lösungen und Weitsicht. Nachhaltige Entwicklung setzt Lernprozesse voraus, die den erforderlichen mentalen und kulturellen Wandel befördern. Neben dem Erwerb von Wissen über (nicht‑) nachhaltige Entwicklungen geht es insbesondere um folgende Kernanliegen: Bereitschaft zum Engagement und zur Verantwortungsübernahme, Umgang mit Risiken und Unsicherheit, Einfühlungsvermögen in Lebenslagen anderer Menschen und solide Urteilsbildung in Zukunftsfragen.
Bildung für nachhaltige Entwicklung befähigt Schülerinnen und Schüler, als Konsumenten, im Beruf, durch zivilgesellschaftliches Engagement und politisches Handeln einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten zu können. Es geht daher nicht allein darum, auf die existenten Problemlagen reagieren zu können, sondern vor allem darum, vorausschauend mit Zukunft umzugehen sowie an innovativen Lebens- und Gesellschaftsentwürfen mitzuwirken, die einen zukunftsweisenden und verantwortlichen Übergang in eine nachhaltige Welt möglich machen.

Die Verankerung der Leitperspektive im Bildungsplan wird durch folgende Begriffe konkretisiert:

 

- Bedeutung und Gefährdungen einer nachhaltigen Entwicklung
- Komplexität und Dynamik nachhaltiger Entwicklung
- Werte und Normen in Entscheidungssituationen
- Kriterien für nachhaltigkeitsfördernde und -hemmende Handlungen
- Teilhabe, Mitwirkung, Mitbestimmung
- Demokratiefähigkeit
- Friedensstrategien

 

Bildung für Toleranz und Akzeptanz von Vielfalt (BTV)

Der konstruktive Umgang mit Vielfalt stellt eine wichtige Kompetenz für die Men-schen in einer zunehmend von Komplexität und Vielfalt geprägten modernen Gesellschaft dar. In der modernen Gesellschaft begegnen sich Menschen unterschiedlicher Staatsangehörigkeit, Nationalität, Ethnie, Religion oder Weltanschauung, unterschiedlichen Alters, psychischer, geistiger und physischer Disposition sowie geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung. Kennzeichnend sind Individualisierung und Pluralisierung von Lebensentwürfen.

Kernanliegen der Leitperspektive ist es, Respekt sowie die gegenseitige Achtung und Wertschätzung von Verschiedenheit zu fördern. Grundlagen sind die Menschenwürde, das christliche Menschenbild sowie die staatliche Verfassung mit dem besonderen Schutz von Ehe und Familie.

Schule als Ort von Toleranz und Weltoffenheit soll es jungen Menschen ermöglichen, die eigene Identität zu finden und sich frei und ohne Angst vor Diskriminierung zu artikulieren. Indem Schülerinnen und Schüler sich mit anderen Identitäten befassen, sich in diese hineinversetzen und sich mit diesen auseinandersetzen, schärfen sie ihr Bewusstsein für ihre eigene Identität. Dabei erfahren sie, dass Vielfalt gesellschaftliche Realität ist und die Identität anderer keine Bedrohung der eigenen Identität bedeutet.

Die Leitperspektive zielt auch auf die Fähigkeit der Gesellschaft zum interkulturellen und interreligiösen Dialog und zum dialogorientierten, friedlichen Umgang mit unterschiedlichen Positionen bzw. Konflikten in internationalen Zusammenhängen. Erziehung zum Umgang mit Vielfalt und zur Toleranz ist damit auch ein Beitrag zur Menschenrechts- und Friedensbildung und zur Verwirklichung einer inklusiven Gesellschaft.

Die Verankerung der Leitperspektive im Bildungsplan wird durch folgende Begriffe konkretisiert:

 

- Personale und gesellschaftliche Vielfalt
- Wertorientiertes Handeln
- Toleranz, Solidarität, Inklusion, Antidiskriminierung
- Selbstfindung und Akzeptanz anderer Lebensformen
- Formen von Vorurteilen, Stereotypen, Klischees
- Konfliktbewältigung und Interessensausgleich
- Minderheitenschutz
- Formen interkulturellen und interreligiösen Dialogs

 

Prävention und Gesundheitsförderung (PG)

Prävention und Gesundheitsförderung zielen auf die Förderung von Lebenskompetenzen und Stärkung von persönlichen Schutzfaktoren ab. Kinder und Jugendliche sollen dabei unterstützt werden, altersspezifische Entwicklungsaufgaben bewältigen zu können. Eine Voraussetzung dafür ist auf Seiten der Erwachsenen eine Haltung, die es Kindern und Jugendlichen ermöglicht, sich im täglichen Handeln als selbstwirksam zu erleben.
Zentrale Lern- und Handlungsfelder sind:

Selbstregulation: Gedanken, Emotionen und Handlungen selbst regulieren;
ressourcenorientiert denken und Probleme lösen;
wertschätzend kommunizieren und handeln;
lösungsorientiert Konflikte und Stress bewältigen;
Kontakte und Beziehungen aufbauen und halten.

Die Selbstregulation spielt für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen in diesen Lern- und Handlungsfeldern eine grundlegende Rolle. Problemsituationen sollen konstruktiv, kreativ, aber auch kritisch analysiert werden, Entscheidungen auf der Grundlage von Werten, Regeln und Normen getroffen sowie auf der Handlungsebene umgesetzt werden können. Die für eine nachhaltige Wirkung von Präventionsmaßnahmen notwendige Grundlage bildet dabei die Grundprävention. Sie hat eine unspezifische Ausrichtung und zielt auf die grundlegende Stärkung von Lebenskompetenzen sowie allgemein förderlicher Lern- und Lebensbedingungen. Die darauf aufbauende Primärprävention hat ergänzend eine themenspezifische Ausrichtung, indem bestimmte Themenfelder der Prävention in den Mittelpunkt der Förderung gestellt werden. Grund- und Primärprävention haben alle Kinder und Jugendlichen einer Lerngruppe im Blick und ergänzen einander.

Die Verankerung der Leitperspektive im Bildungsplan wird durch folgende Begriffe konkretisiert:

 

- Wahrnehmung und Empfindung
- Selbstregulation und Lernen
- Bewegung und Entspannung
- Körper und Hygiene
- Ernährung
- Sucht und Abhängigkeit
- Mobbing und Gewalt
- Sicherheit und Unfallschutz

 

Berufliche Orientierung (BO)

Berufliche Orientierung ist wesentlicher Bestandteil individueller Förderung und basiert auf festgestellten Kompetenzen, Potenzialen und Interessen der Schülerinnen und Schüler. Jugendliche werden dabei in die Lage versetzt, ihre Bildungs- und Erwerbsbiografie eigenverantwortlich zu gestalten und diesen Prozess beispielsweise in einem Portfolio zu dokumentieren. Selbstbestimmung, kritische Urteilsbildung, Mitbestimmung, Solidarität sowie Wertschätzung von Vielfalt spielen hier eine wichtige Rolle.
Integration und Koordination der Inhalte und Maßnahmen von Ausbildungs- und Studienorientierung erfolgen jeweils an der einzelnen Schule im Rahmen durchgängig festgelegter Strukturen und eindeutiger Verantwortlichkeiten. In der Kursstufe des Gymnasiums wird insbesondere die Studienorientierung verankert.
Die Berufsberatung der Agenturen für Arbeit und die weiteren Partner aus Kammern und Verbänden der Wirtschaft, der Sozialpartner, der Unternehmen, der Hochschulen, kommunaler Institutionen und Träger unterstützen die Schulen bei Planung, Gestaltung und Umsetzung der beruflichen Orientierung.

Die Verankerung der Leitperspektive im Bildungsplan wird durch folgende Begriffe konkretisiert:

 

- Fachspezifische und handlungsorientierte Zugänge zur Arbeits- und Berufswelt
- Informationen über Berufe, Bildungs-, Studien- und Berufswege
- Einschätzung und Überprüfung eigener Fähigkeiten und Potenziale
- Geschlechtsspezifische Aspekte bei der Berufswahl, Familien- und Lebensplanung
- Kompetenzanalyse, Eignungstests und Entscheidungstrainings
- Planung und Gestaltung des Übergangs in Ausbildung, Studium und Beruf

 

Medienbildung (MB)

Die Entwicklung unserer Gesellschaft zu einer Mediengesellschaft macht Medienbildung zu einem wichtigen Bestandteil allgemeiner Bildung. Ziel von Medienbildung ist es, Kinder und Jugendliche so zu stärken, dass sie den neuen Anforderungen sowie den Herausforderungen dieser Mediengesellschaft selbstbewusst und mit dafür erforderlichen Fähigkeiten begegnen können. Dazu gehören eine sinnvolle, reflektierte und verantwortungsbewusste Nutzung der Medien sowie eine überlegte Auswahl aus der Medienvielfalt in Schule und Alltag. Um diese Kompetenzen zu vermitteln, muss Medienbildung fächerintegriert unterrichtet werden. Die grundlegenden Felder der Medienbildung sind Information, Kommunikation, Präsentation, Produktion, Analyse, Reflexion, Mediengesellschaft, Jugendmedienschutz, Persönlichkeits‑, Urheber‑, Lizenzrecht und Datenschutz.

Die Verankerung der Leitperspektive im Bildungsplan wird durch folgende Begriffe konkretisiert:

 

- Mediengesellschaft
- Medienanalyse
- Information und Wissen
- Kommunikation und Kooperation
- Produktion und Präsentation
- Jugendmedienschutz
- Informationelle Selbstbestimmung und Datenschutz
- Informationstechnische Grundlagen

 

Verbraucherbildung (VB)

Kinder und Jugendliche werden in ihrem Alltag mit vielfältigen Konsumentscheidungen konfrontiert. Der Einfluss von Medien, insbesondere die Vielfalt von Werbeangeboten, spielen hierbei eine große Rolle. Hinzu kommen der Einfluss von Gleichaltrigen, die Suche nach Identität sowie der Wunsch nach Abgrenzung.

Die Leitperspektive Verbraucherbildung ermöglicht den Schülerinnen und Schülern, sich alters- und entwicklungsgemäß mit individuellen und kollektiven Bedürfnissen auseinanderzusetzen. Die Thematisierung von unterschiedlichen und oftmals kontroversen Standpunkten sowie das häufig ungleichgewichtige Experten‑/Laienverhältnis beim Erwerb und der Nutzung von Waren und Dienstleistungen sind zentrale Elemente der Verbraucherbildung.
Die Leitperspektive zeigt Handlungsspielräume für das Individuum auf und fördert den Erwerb und Ausbau von Handlungskompetenzen. Schülerinnen und Schüler sollen dazu befähigt werden, als kritische und mündige Verbraucherinnen und Verbraucher reflektiert Konsumentscheidungen zu treffen. Die Schülerinnen und Schüler erweitern zugleich kontinuierlich ihr Wissen über ihre Rechte als Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Leitperspektive umfasst alle Konsumbereiche. Zentral sind insbesondere folgende Themenfelder: Ressourcen, Finanzen, Verbraucherrecht, Lebensführung (Körperbild, Ernähren, Kleiden, Wohnen, Gesundheit), Medien, Information und – übergreifend – nachhaltiger Konsum. Sie greift damit auf vielfältige Weise Themen aus dem Leben der Schülerinnen und Schüler auf.

Die Leitperspektive Verbraucherbildung trägt zu einer selbstbestimmten, verantwortungsvollen und gesundheitsförderlichen Lebensführung bei.

Die Verankerung der Leitperspektive im Bildungsplan wird durch folgende Begriffe konkretisiert:

 

- Umgang mit eigenen Ressourcen
- Chancen und Risiken der Lebensführung
- Bedürfnisse und Wünsche
- Finanzen und Vorsorge
- Verbraucherrechte
- Qualität der Konsumgüter
- Alltagskonsum
- Medien als Einflussfaktoren

 

 

Dienstag, 06 September 2016 16:34

Rechtliches

Written by

Unter diesem Link finden Sie Verordnungen und Verwaltungsvorschriften
(Die Rechtsvorschriften werden durch den Bürgerservice Landesrecht BW zur Verfügung gestellt.)
:

Verordnungen u. Verwaltungsvorschriften